Huckleberrys Flöße nicht von neuer Verordnung betroffen

Derzeit berichten die Medien intensiv über die Änderungen der Sportbootvermietungsverordnung, erlassen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Seit Inkrafttreten dieser Verordnung erreichen uns mehr und mehr Anfragen verunsicherter Kunden, inwiefern unsere Huckleberrys Flöße davon betroffen seien.
Offenbar wird die Berichterstattung der Medien hier häufig falsch verstanden, insofern wollen wir an dieser Stelle diese Vermutung eines Verbotes korrigieren. Falsch ist, das unsere in der Vermietung befindlichen Huckleberrys Flöße von den Änderungen der Sportbootvermietungsverordnung betroffen sind. Diese Änderungen betreffen andere Bootsklassen, die in ihrer Größe und der zugelassenen Personenzahl nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der sogenannten "verdeckten Fahrgastschifffahrt" zuzuordnen wären.
Richtig ist, das unsere Huckleberrys Flöße nach wie vor für jeden ab dem 16ten Lebensjahr führerscheinfrei und ohne Voraussetzungen zur Vermietung klassifiziert sind. Es liegen keinerlei Einschränkungen vor.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und wünschen Ihnen einen schönen und erlebnisreichen Floßurlaub in und um Berlin, Potsdam und Brandenburg.
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